05.07.2013 Wirtschaft und Technologie — Antwort — hib 375/2013 Im Bundestag notiert: Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
Berlin: (hib/HLE) Die Entscheidung über den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) und Photovoltaik-Anlagen liegt im Ermessen der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14034) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13610) zur Nutzung dieser Anlagen in Wohneigentumsgemeinschaften weiter schreibt, sieht sie in diesem Bereich keinen zusätzlichen Regelungsbedarf und auch keine Möglichkeit zur Vereinfachung steuerlicher Verfahrensabläufe.
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