Im Bundestag notiert: parlamentarische Kontrolle
Berlin: (hib/STO) Die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollaufgaben erfordert nach Auffassung der Bundesregierung nicht, Abgeordneten die Durchquerung von Polizeisperren zu ermöglichen. Die parlamentarische Kontrolle sei durch das Frage- und Informationsrecht gewährleistet, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13859(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13632(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin verwies die Fraktion darauf, dass bei einer Demonstration am 1. Mai in Berlin Abgeordnete nach Angaben eines Parlamentariers des Berliner Abgeordnetenhauses am Passieren von Polizeisperren gehindert worden seien.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Frank Bergmann (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein