Im Bundestag notiert: parlamentarische Kontrolle
Berlin: (hib/STO) Die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollaufgaben erfordert nach Auffassung der Bundesregierung nicht, Abgeordneten die Durchquerung von Polizeisperren zu ermöglichen. Die parlamentarische Kontrolle sei durch das Frage- und Informationsrecht gewährleistet, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13859) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13632). Darin verwies die Fraktion darauf, dass bei einer Demonstration am 1. Mai in Berlin Abgeordnete nach Angaben eines Parlamentariers des Berliner Abgeordnetenhauses am Passieren von Polizeisperren gehindert worden seien.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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