Urteil für Lebenspartnerschaften betrifft auch Wohnungsbau-Prämiengesetz
Berlin: (hib/HLE) Folgeänderungen bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von eingetragenen Lebenspartnern werden sorgfältig geprüft. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14567) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14463) zum Splitting-Verfahren für Lebenspartnerschaften mit. Durch die beschlossene Generalnorm würde alle Normen, die für Ehegatten und auf die Ehe Anwendung finden, auch für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften gelten. Dazu zähle auch das Wohnungsbau-Prämiengesetz.
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