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29.08.2013 Tourismus — Antwort — hib 437/2013

Umsetzung der tourismuspolitischen Beschlüsse des Bundestages

Berlin: (hib/JBB) Die Grundversorgung mit Breitband-Internetverbindungen im ländlichen Raum ist mittlerweile nahezu flächendeckend gewährleistet. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/14484) auf eine Kleine Anfrage (17/14299) der Fraktion Die Linke. Bisher könnten 99,7 Prozent aller Haushalte im ländlichen Raum auf Bandbreiten von mindestens 1 Mbit/s zurückgreifen versorgt, schreibt die Regierung zur Umsetzung des Antrags (17/9570) „Tourismus im ländlichen Raum“. Allerdings sei die Versorgung des ländlichen Raums mit Breitbandanschlüssen „insgesamt schwieriger zu realisieren“, da die Wirtschaftlichkeit der Anschlüsse geringer sei.

In der Antwort nimmt die Bundesregierung zudem Stellung zum Stand der Umsetzung einer Reihe von tourismuspolitischen Beschlüssen des Bundestages in der 17. Wahlperiode. Zur Umsetzung des Antrags (17/11654) „Zukunft für ländliche Räume“ schreibt die Regierung, dass noch kein Parlamentarischer Staatsekretär zum Koordinator für die ländlichen Räume ernannt worden sei.

Zur Umsetzung des Antrags (17/8347) „Tourismus und Menschenrechte“ gibt die Bundesregierung Auskunft, dass sie die deutschen Unternehmen und Reiseveranstalter bei ihren Bemühungen zur Einhaltung der Menschenrechte unterstütze. So unterhalte das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine Kooperation mit The Core, einer Initiative der Wirtschaft zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus, und mit Tourismusunternehmen in Thailand. Ebenso habe Deutschland 2010 zusammen mit Österreich und der Schweiz eine trilaterale Aufklärungskampagne gegen Kindersextourismus gestartet.

Zur Umsetzung des Antrags (17/2478) „Tourismus und Landschaftspflege“ schreibt die Bundesregierung, dass zum Beispiel der Bundeswettbewerb „Nachhaltige Tourismusregionen 2012/2013“ auch zur Förderung eines umweltfreundlichen Reiseverhaltens von Urlaubern und zur Umweltbildung beitrage.

Zur Umsetzung des Antrags (17/8451) „Kinder- und Jugendtourismus unterstützen“ schreibt die Bundesregierung, dass nach ihrem Kenntnisstand bisher nur die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen Aktionspläne zum Kinder und Jugendtourismus aufgestellt haben. International würden solche Angebote für Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland durch die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) vermarktet. Die DZT habe 2013 zum Themenjahr „Junges Reiseland Deutschland - HotSpots, Brandnew, Lifestyle“ ernannt. Im Mittelpunkt des Themenjahres stehe die Social Media Kampagne „Youth HotSpots in Germany - Share the Moment“, die im März 2013 gestartet wurde und bis März 2014 laufen werde.

Zur Umsetzung des Antrags (17/2940) „Kulturtourismus“ schreibt die Bundesregierung, dass die Gespräche zwischen Bund, Ländern und Kommunen über die Entwicklung eines gemeinsamen Kulturtourismuskonzeptes aufgrund unterschiedlicher Länderinteressen bisher noch zu keinem Ergebnis geführt hätten. Es sei jedoch wünschenswert, den Austausch fortzusetzen und zu intensivieren.

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