Keine Tätigkeit für die Stasi festzustellen
Berlin: (hib/STO) Seit September 2011 haben weitere acht Mitglieder des Bundestages eine freiwillige Überprüfung auf eine etwaige Tätigkeit für den DDR-Staatssicherheitsdienst beantragt. Wie aus einem Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (17/14732) weiter hervorgeht, haben die Überprüfungsverfahren zu dem Ergebnis geführt, dass in keinem Fall eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für die Stasi festzustellen war.
Der Vorlage zufolge hatten zu Beginn der Wahlperiode zunächst 473 Bundestagsabgeordnete eine entsprechende Überprüfung beantragt. Diese Überprüfungsverfahren seien Anfang September 2011 abgeschlossen und in der Bundestagsdrucksache 17/6917 veröffentlicht worden. Danach wurden in 49 Fällen entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz keine Überprüfungen vorgenommen, da die Betroffenen zum Zeitpunkt der Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit der DDR am 12. Januar 1990 minderjährig waren. In den verbliebenen 424 Fällen sei eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für die Stasi nicht festzustellen gewesen.
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