Im Bundestag notiert: Vergabe von Aufträgen an externe Dritte
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht bei der Vergabe von Aufträgen an externe Dritte nicht die Gefahr, dass durch private Akteure maßgeblicher Einfluss auf die Erarbeitung von Gesetzen oder Verordnungen genommen wird. Die beauftragten externen Dritten seien „an den Auftragsgegenstand gebunden, der auf das Notwendige beschränkt wird“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/14647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14370(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Genehmigungs- und Ablaufverfahren innerhalb der Bundesverwaltung stelle zudem sicher, „dass sie keinen Einfluss auf den Inhalt von Gesetzen und Verordnungen nehmen können“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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