+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

04.10.2013 Inneres — Antwort — hib 473/2013

Videoüberwachung soll Straftäter abschrecken

Berlin: (hib/PK) Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum kann nach Ansicht der Bundesregierung potenzielle Straftäter abschrecken und somit präventiv wirken. Hinzu komme, dass Videoaufzeichnungen wesentlich zur Aufklärung von Straftaten beitragen könnten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/14796) auf eine Kleine Anfrage (17/14721) der Fraktion Die Linke.

Zudem trage die sichtbare Verwendung von Videotechnik zur einer Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bei. Insofern sei die „moderate“ Verwendung von Videotechnik „notwendig, nützlich und verhältnismäßig“.

Die Linksfraktion bezog sich auf eine Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums, wonach mit der Deutschen Bahn AG eine Grundsatzvereinbarung zum Ausbau und zur Modernisierung der Videoüberwachung und -aufzeichnung an Bahnhöfen abgeschlossen worden sei. Dazu schreibt die Regierung, die Bundespolizei und die Deutsche Bahn AG stimmten derzeit jene Bahnhöfe ab, die mit Videotechnik ausgestattet werden sollen. Hierbei würden bestimmte Kriterien berücksichtigt, beispielsweise eine aktuelle Gefährdungseinschätzung. Das Programm sei auf sechs Jahre angelegt und umfasse ein Gesamtvolumen von 36 Millionen Euro.

Konkrete Angaben darüber, welche Bahnhöfe in welche Risikoklasse eingestuft werden, lehnt die Bundesregierung aus Sicherheitsgründen ab.

Marginalspalte