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18.11.2013 Inneres — Antrag — hib 500/2013

Linke fordert Aufnahme Snowdens

Berlin: (hib/AW) Der amerikanische „Whistleblower“ Edward Snowden soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke in Deutschland aufgenommen werden. In ihrem entsprechenden Antrag (18/55) fordert sie die Bundesregierung auf, Snowden nach Paragraf 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Zudem müsse ihm zugesichert werden, dass er nicht ins Ausland ausgeliefert wird. Nach dem Aufenthaltsgesetz sei eine Aufnahme möglich, um die politischen Interessen Deutschlands zu wahren. Das politische Interesse ist nach Ansicht der Linksfraktion durch die angestrebte Aufklärung des NSA-Abhörskandals begründet. „Durch die Aufnahme von Edward Snowden und die Ermöglichung einer Aussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist ein wertvoller Erkenntnisgewinn über massive Grundrechtsverstöße gegenüber Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland und ihren Volksvertreterinnen und Volksvertretern sowie über die Verletzung von vertraglichen Vereinbarungen durch Spionagetätigkeiten von Botschaften gegen die Bundesregierung zu erwarten“, argumentiert die Fraktion.

Nach Angaben der Linksfraktion ermöglicht es das Abkommen über Auslieferungen zwischen der Europäischen Union und den USA, dass in bestimmten Fällen auf eine Auslieferung verzichtet werden kann. So werde gemäß des Abkommens auf eine Auslieferung verzichtet, wenn eine Straftat, wegen der die Auslieferung beantragt wird, im beantragenden Staat als politische Straftat oder als Straftat mit politischem Charakter angesehen wird. Nach Ansicht der Linken rechtfertigen die bislang bekannt gewordenen Anklagepunkte gegen Edward Snowden in den USA wegen des Diebstahl von Regierungseigentums, der Weitergabe von Informationen über die nationale Verteidigung und von Geheimdienstinformationen eine Einordnung als politische Straftat. Auch die mögliche Erweiterung der Anklage gegen Snowden um Straftatbestände, die in den USA die Todesstrafe ermöglichen - zum Beispiel wegen Hochverrat -, sei ein weiterer Grund, um einen Auslieferungsantrag zurückzuweisen.

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