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28.11.2013 Finanzen — Antrag — hib 510/2013

Fonds für Banken gefordert

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich für einen einheitlichen europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsmechanismus für Banken einsetzen. Dieser müsse analog zur gemeinsamen Bankenaufsicht als gemeinschaftliche Institution eingerichtet werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/98), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Außerdem soll ein von Banken finanzierter europäischer Restrukturierungsfonds eingerichtet werden.

Nach Angaben der Fraktion wird die Europäische Zentralbank (EZB) bis Ende 2014 die Aufsicht über die größten Institute in der Eurozone übernehmen und notfalls bei jeder der 6.000 Banken in der Währungsunion die Aufsicht an sich ziehen können. Damit verschiebe sich die Verantwortung für die Bankenaufsicht insbesondere über große, überregional tätige Institute von der nationalen auf die europäische Ebene. Jetzt müsse es darum gehen, die Ursachen der Finanzkrise und nicht nur ihre Symptome zu bekämpfen, schreibt die Fraktion. „Um Vertrauen wiederzugewinnen, ist die Bändigung der Finanzmärkte unausweichlich. Wer Risiken eingeht, muss auch haften“, fordert die Fraktion. Erste Schritte seien ein europäisches Abwicklungsregime und eine europäische Abwicklungsbehörde für insolvente Banken sowie ein Bankenfonds, mit dem die Bank-Eigentümer, die von Gewinnen profitieren, in Zukunft auch selbst für die Kosten bei Restrukturierung und Rekapitalisierung aufkommen. Der Bankenfonds solle durch eine Bankenabgabe gespeist werden, Deren Höhe soll sich unter anderem nach Größe und dem Systemrisiko der jeweiligen Bank richten.

Die Vorstellungen der Bundesregierung werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt: „Das aktuell von der Bundesregierung befürwortete System nationaler Abwicklungsbehörden, die sich in einem intergouvernementalen Netzwerk abstimmen, kann den Notwendigkeiten rascher Abwicklungsentscheidungen nicht gerecht werden.“ Ein gerechtes Abwicklungsverfahren müsse bei einer gemeinschaftlichen Institution angesetzt werden, damit diese auch europaweit einheitliche Maßstäbe für Bankenrestrukturierungen im Sinne der Steuerzahler und Sparer treffen könne.

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