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07.11.2013 Finanzen — Unterrichtung — hib 494/2013

Leistungen an jüdische Verfolgte

Berlin: (hib/HLE) Jüdische Verfolgte des NS-Regimes haben auf Grundlage des 1992 zwischen der Bundesregierung und der Jewish Claims Conference geschlossenen Abkommens bis zum 30. Juni 2013 rund 727 Millionen Euro Einmalbeihilfen erhalten. Wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/30) vorgelegten Bericht über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte hervorgeht, wurden 283.711 Fälle positiv und 47.447 Fälle negativ entschieden. Noch nicht entschieden wurden 106.614 Fälle. Die Einmalbeihilfen betragen bis zu 2.556 Euro. Die meisten Empfänger leben in Israel und in den USA. Außerdem gibt die Bundesregierung den Hinweis, dass die Jewish Claims Conference in der Zeit von 1980 bis 1992 nach den vorherigen außergesetzlichen Wiedergutmachungsleistungen insgesamt 250 Millionen Euro für die Gewährung von 98.061 Beihilfen zur Verfügung gestellt wurden.

Außerdem wurden bis zum 30. Juni 2013 88.349 laufende Beihilfen bewilligt, mit deren Zahlung 1995 begonnen worden war. Der Mittelabfluss beträgt nach Angaben der Bundesregierung 2,965 Milliarden Euro. Die meisten Empfänger leben in Israel, den USA und Frankreich. Bis zum Beginn laufender Beihilfen ist die Gewährung einmaliger Überbrückungsleistungen möglich. Diese betrugen nach Regierungsangaben für 33.139 positiv entschiedene Fälle rund 109 Millionen Euro.

Es werden 92 Institutionen gefördert, die hilfsbedürftige jüdische Verfolgte unterstützen. Wurden Anfang der 1990er Jahre Alters- und Pflegeheime für Verfolgte gefördert, so werden nun Institutionen schwerpunktmäßig gefördert, die den jüdischen Verfolgten im häuslichen Bereich Unterstützungsleistungen zukommen lassen. 2011 wurden 92 Organisationen mit 110 Millionen Euro gefördert. Der Betrag stieg 2012 auf 126,7 Millionen Euro.

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