Rüge des UN-Komitees gegen Rassismus
Berlin: (hib/KOS) Die Fraktion Die Linke fordert die Regierung auf, zu der vom Antirassismus-Ausschuss der UNO geäußerten Kritik an der von der deutschen Justiz im Jahr 2009 verfügten Einstellung eines Strafverfahrens gegen Thilo Sarrazin Stellung zu nehmen. In einer Kleinen Anfrage (18/25) verweist die Fraktion auf die Begründung der Berliner Staatsanwaltschaft, Sarrazins damals in einem Interview gemachte Äußerungen stellten keine Aufstachelung zum Rassenhass dar und seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Unter anderem will die Linke von der Regierung wissen, ob angesichts der Rüge des UN-Komitees Veränderungen in der Tatbestandsbeschreibung der Straftaten Volksverhetzung und Beleidigung im Strafgesetzbuch geplant seien. Die Regierung soll auch darlegen, ob Änderungen im Strafrecht mit Blick auf die strafrechtliche Sanktionierung von „rassistischen Äußerungen“ geplant seien.
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