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30.12.2013 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 535/2013

Staatliche Rente allein reicht nicht

Berlin: (hib/PK) Die gesetzliche Rente wird nach Angaben der Bundesregierung künftig noch weniger ausreichen, um den Lebensstandard aus der Zeit der Berufstätigkeit im Alter fortzuführen. So werde das sogenannte Sicherungsniveau vor Steuern von 48,7 Prozent im Jahr 2013 auf 47,5 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 45,4 Prozent im Jahr 2027 absinken. Bis 2030 sei mit einem Rentenniveau von 43 Prozent zu rechnen, heißt es in einer Unterrichtung der Regierung (18/95) zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Der einmal erworbene Lebensstandard lasse sich somit nur aufrecht erhalten, „wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen“. Die zentrale Säule der Altersversorgung werde aber auch weiterhin die gesetzliche Rente bleiben.

Den Modellrechnungen zufolge werden die Renten bis zum Jahr 2027 um insgesamt rund 38 Prozent steigen. Dies entspreche einer durchschnittlichen Steigerungsrate von gut zwei Prozent pro Jahr.

Was die Rentenfinanzen angeht, wird den Angaben zufolge für das Jahresende 2013 mit einer Nachhaltigkeitsrücklage von 31 Milliarden Euro gerechnet. Das entspricht 1,75 Monatsausgaben. Ende 2012 betrug die Rücklage noch 29,5 Milliarden Euro oder 1,7 Monatsausgaben. Der Zuwachs im Jahresvergleich ergebe sich aus der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und den damit einhergehenden, deutlich gestiegenen Beitragseinnahmen.

Wie aus dem Rentenversicherungsbericht 2013 weiter hervorgeht, ist die Zahl älterer Erwerbstätiger im Laufe der vergangenen Jahre deutlich gestiegen. So hat sich die Erwerbstätigenquote unter den 60- bis 64-Jährigen von 20 Prozent im Jahr 2000 auf 46 Prozent im Jahr 2012 mehr als verdoppelt. Bei den älteren Männern stieg die Quote in dem Zeitraum von 28 auf 55 Prozent, bei den Frauen von 12 auf 39 Prozent.

Es sei davon auszugehen, dass die Erwerbsbeteiligung Älterer weiter ansteigen werde. Angesichts der höheren Lebenserwartung und des demografisch bedingten Rückgangs an Personen im erwerbsfähigen Alter sei die Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre wichtig für die langfristige Rentensicherung. Darüber hinaus diene die Regelung auch dazu, dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Wachstum und Wohlstand in einer alternden Gesellschaft zu erhalten.

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