Freibeträge für Kinder
Finanzen/Kleine Anfrage - 04.12.2013 (hib 514/2013)
Berlin: (hib/HLE) Ob die Bundesregierung weiter an den Berechnungen des Neunten Existenzminimumberichts festhält, nach dem der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum für Kinder im kommenden Jahr um 72 Euro anzuheben ist, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/106) erfahren. Außerdem soll die Regierung angeben, inwieweit aus verfassungsrechtlicher Sicht bei einer Anhebung des Freibetrages für das sächliche Existenzminimum auch eine Anhebung des Kindergeldes zu erfolgen hat.
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