Änderungen bei „Active Endeavour“
Berlin: (hib/AHE) Deutschland soll sich weiterhin, aber „unter veränderten Bedingungen“ an der Nato-Operation „Active Endeavour“ (OAE) im Mittelmeer beteiligen. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/263) schreibt, basiere die seit 2001 bestehende Operation zur maritimen Terrorismusabwehr auch weiterhin auf dem Recht auf kollektive Selbstverteidigung und auf Artikel 5 des Nato-Vertrags, dem Nato-Bündnisfall, obgleich die terroristische Bedrohungslage im Einsatzraum mittlerweile als abstrakt bewertet werde. Artikel 5 des Nato-Vertrags regelt den gegenseitigen Beistand der Nato-Mitglieder. Der Bündnisfall wurde nach den Terroranschlägen vom 9. September 2001 erstmals in der Geschichte der Nato erklärt und bisher nicht zurückgenommen.
Deutschland setze sich im Verteidigungsbündnis dafür ein, „Active Endeavour“ den „tatsächlichen Einsatzrealitäten“ anzupassen und „perspektivisch“ in eine Operation zu überführen, die sich nicht mehr auf den Nato-Bündnisfall beruft, heißt es im Antrag der Bundesregierung. Man habe im Oktober 2013 konkrete Vorschläge zur entsprechenden Überarbeitung des Operationsplans bei der Nato eingebracht. Die Vorschläge zielten darauf ab, die Operation auf „Seeraumüberwachung, Lagebilderstellung und regionale Zusammenarbeit“ zu beschränken.
Angesichts der globalen Verflechtungen deutscher Unternehmen und der Abhängigkeit von funktionierenden Seewegen liege die sichere Nutzung des Mittelmeeres im deutschen Sicherheitsinteresse, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Umbrüche in der Arabischen Welt erforderten eine „erhöhte Aufmerksamkeit des Bündnisses in der Region“. „Active Endeavour“ trage zur maritimen Sicherheit im Mittelmeer bei und habe sich faktisch zu einem „präventiven Ordnungsfaktor“ entwickelt.
Laut Antrag der Bundesregierung sollen bis zu 500 Soldaten eingesetzt werden. Der Einsatz ist bis zum 31. Dezember 2014 befristet, die Kosten beziffert die Bundesregierung auf rund 4,1 Millionen Euro. Der deutsche Beitrag an der Operation werde sich künftig auf die Beteiligung an den „ständigen maritimen Verbänden der Nato und an Nato Aufklärungs- und Frühwarnflugzeugen (AWACS), sowie auf den Austausch von Lagedaten“ beschränken. „Eine direkte Unterstellung zusätzlicher nationaler deutscher Einheiten unter das Kommando des Befehlshabers OAE findet nicht mehr statt.“
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