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14.01.2014 Gesundheit — Antwort — hib 016/2014

Preiserhöhung beim Medikament „Lemtrada“

Berlin: (hib/PK) Die jetzt in einem Fall bekannt gewordene extreme Verteuerung eines Medikaments aufgrund einer neuen Vermarktungsstrategie ist nach Aussage der Bundesregierung eine absolute Ausnahme. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/260) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/230) schreibt, handele es sich „bei der dem Arzneimittel ‚Lemtrada‘ zugrundeliegenden Konstellation um einen seltenen Einzelfall“.

Den Angaben der Linksfraktion zufolge hatte ein Pharmahersteller das Präparat „MabCampath“ mit dem Wirkstoff Alemtuzumab gegen Leukämie aus Gründen der Gewinnmaximierung vom deutschen Markt genommen, um es unter anderem Namen und mit dem selben Wirkstoff für den größeren Kreis von MS-Patienten einzusetzen. Im September 2013 habe das Präparat „Lemtrada“ in der EU die Zulassung erhalten. Mit dem neuen Präparat werde der alte Wirkstoff rund 40 Mal teurer angeboten: Statt vorher 21 Euro pro Milligramm wolle der Konzern nun 887 Euro ansetzen.

Nach Ansicht der Regierung ist die Forschung an bekannten Wirkstoffen und die Erschließung neuer Anwendungsgebiete zu begrüßen. Jedoch werde die Entwicklung auch vor dem Hintergrund dieses Falls „weiterhin intensiv beobachtet“. Die Regierung bestätigte, dass sich „Lemtrada“ nicht der seit 2011 geltenden Nutzenbewertung für neue Medikamente unterwerfen musste. Zur Begründung hieß es, die Nutzenbewertung beschränke sich auf Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen.

Grundsätzlich hätten sich die Regelungen zur Arzneimittelversorgung in Deutschland bewährt. Die Regierung sehe im Übrigen „das Zusammenspiel von Nutzenbewertung und anschließenden Preisverhandlungen als lernendes System“, das bei Bedarf weiter entwickelt werden könne.

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