+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

17.01.2014 Inneres — Antwort — hib 027/2014

EU-Leitlinien für Justiz und Inneres

Berlin: (hib/STO) Aus Sicht der Bundesregierung ist ein Nachfolge-Programm zum sogenannten Stockholmer Programm der Europäischen Union notwendig. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/250) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/150) erläutert, legt das Stockholmer Programm für die Jahre 2010 bis 2014 die „strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fest“. Es sei im Bereich Inneres durch eine Vielzahl legislativer Akte, insbesondere in den Bereichen Asyl und Schengen, geprägt, die weitestgehend umgesetzt worden seien. Die Inangriffnahme der Rechtsakte im Bereich der Migrationssteuerung und Grenzsicherung sowie IT-Sicherheit habe hingegen erst begonnen. Im Bereich Justiz habe das Stockholmer Programm zahlreiche Einzelinitiativen im Bereich der zivilrechtlichen sowie der strafrechtlichen Zusammenarbeit vorgesehen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, besteht innerhalb der Mitgliedstaaten Einigkeit, dass ein „Post-Stockholmer-Programm“ (PSP) notwendig ist. Der Europäische Rat habe im vergangenen Jahr beschlossen, im Juni 2014 die künftigen Leitlinien der Justiz- und Innenpolitik zu verschieden.

Im Hinblick auf die grundsätzliche Schwerpunktlegung des PSP besteht der Vorlage zufolge weitgehendes Einvernehmen, dass es keinen Katalog neuer Gesetzgebungsinitiativen geben soll. Dies sei auch die Haltung der Bundesregierung. Das PSP solle sich vielmehr auf die Umsetzung, Konsolidierung und Anwendung des geltenden EU-Rechts in den EU-Staaten einschließlich der Einbindung von EU-Agenturen konzentrieren. „Neue Gesetzesinitiativen sollten daher die Ausnahme darstellen und sich im Wesentlichen auf die Schließung erkannter Lücken und Konsolidierung bestehender Verfahren beschränken“, schreibt die Bundesregierung.

Marginalspalte