NPD-Verbotsantrag: „Quellenfreie“ Belege
Inneres/Antwort - 14.01.2014 (hib 015/2014)
Berlin: (hib/STO) Alle Innenminister und -senatoren der Länder haben laut Bundesregierung „persönlich bestätigt, dass die im NPD-Verbotsantrag des Bundesrats vorgelegten Beweismittel quellenfrei sind“. Zugleich haben alle Innenminister und -senatoren der Länder „persönlich bestätigt, dass spätestens seit dem 6. Dezember 2012 - dem Zeitpunkt der politischen Entscheidung über die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens - in den Vorständen der NPD und ihrer Teilorganisationen keine Quellen im Sinne von Verdeckten Ermittlern, Under-Cover-Agents oder Vertrauenspersonen eingesetzt werden“, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/252) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/135) schreibt. Diese Bestätigungen seien dem NPD-Verbotsantrag beigefügt. Für die Bundesregierung habe der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Bestätigungen am 27. November 2013 abgegeben.
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