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09.01.2014 Bundestagsnachrichten — Unterrichtung — hib 007/2014

Beschränkung von Post- und Fernmeldegeheimnis

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2012 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 157 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden und damit eine mehr als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/218) hervor. Danach betrafen die Anordnungen „insbesondere die Bereiche Ausländerextremismus mit dem Schwerpunkt Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten“.

Laut Vorlage genehmigte die G 10-Kommission den drei Nachrichtendiensten im ersten Halbjahr 2012 insgesamt 73 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 84. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge noch 79 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 77 im zweiten Halbjahr.

Der Anteil der Beschränkungsmaßnahmen des BfV lag 2012 bei 60 Einzelmaßnahmen im ersten und 61 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Im ersten Halbjahr handelte es sich den Angaben zufolge um 13 neu begonnene und 47 aus dem Jahr 2011 fortgeführte Überwachungen. Im zweiten Halbjahr waren es laut Vorlage 17 neu begonnene und 44 aus dem ersten Halbjahr 2012 fortgeführte Überwachungen.

Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2012 im ersten Halbjahr 13 Anordnungen, von denen zehn aus 2011 übernommen wurden, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Im zweiten Halbjahr seien es 21 Anordnungen gewesen, von denen neun aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. Seitens des MAD wurden 2012 den Angaben zufolge zwei Einzelbeschränkungen vorgenommen.

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