„Sicherung der Oppositionsrechte“
Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf „zur Sicherung der Oppositionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages“ (18/380) vorgelegt. Wie die beiden Fraktionen darin schreiben, ist im deutschen parlamentarischen System „die Kontrolle der Regierungsmacht letztlich im Kern ,nur der Opposition überlassen‘“. Die Geschäftsordnung des Bundestages und zahlreiche gesetzliche Regelungen seien jedoch nicht auf eine Situation ausgerichtet, in der die Koalitionsfraktionen über mehr als zwei Drittel der Bundestagssitze verfügen. Zahlreiche Kontrollrechte drohten ihre Wirksamkeit zu verlieren, „weil die gegenwärtige Große Koalition über eine solche übergroße Mehrheit“ verfüge. Das Ziel, die deutsche Demokratie funktionsfähig zu erhalten, erfordert daher Rechtsänderungen.
Den beiden Oppositionsfraktionen zufolge beseitigt der Gesetzentwurf „die Probleme, soweit sie durch Gesetzesänderungen zu lösen sind“. Grundprinzip sei dabei, „dass die jeweilige Rechtsposition den beiden Oppositionsfraktionen des 18. Deutschen Bundestages zur gemeinsamen Ausübung zur Verfügung gestellt wird“. Die Gültigkeit der Regelung werde dabei grundsätzlich auf die 18. Legislaturperiode beschränkt, „da nicht damit zu rechnen ist, dass die gegenwärtige Ausnahmekonstellation in Zukunft häufiger auftritt“.
„Keine Lösung für das dargestellte Problem“ könne eine „schlichte Beteuerung der Koalitionsfraktionen - etwa in einem Bundestagsantrag - sein, ihre überaus starke Rechtsposition gegenüber der Opposition wohlwollend und zurückhaltend auszuüben“, heißt es in der Vorlage weiter. Wer eine wirksame Opposition für notwendig halte, dürfe sie nicht „vom Wohlwollen im Einzelfall abhängig machen“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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