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04.02.2014 Inneres — Antwort — hib 053/2014

Prüfung ungeklärter Tötungsdelikte

Berlin: (hib/STO) Um die „Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/343) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/193). Wie die Bundesregierung darin schreibt, erfolgt die vom Bundesinnenministerium nach Aufdeckung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) angestoßene „Überprüfung bislang ungeklärter ,Altfälle‘, die einen den NSU-Straftaten vergleichbaren modus operandi aufweisen“, im Rahmen des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR), das als Teilbereich in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) integriert worden ist. Dieses Überprüfungsverfahren dauere an.

Eine „Aussage hinsichtlich einer eventuell erforderlich werdenden Neubewertung der Anzahl der Opfer rechtsextremer Gewalt in Deutschland seit dem Jahr 1990 beziehungsweise einer Revision der bisher statistisch nicht als rechtsextremistisch motiviert erfassten Tötungsdelikte“ sei daher derzeit noch nicht möglich, heißt es in der Antwort weiter. Aktuell würden in einem ersten Schritt zunächst ungeklärte Tötungsdelikte aus den Jahren 1990 bis 2011 überprüft. Als Richtschnur für diese Überprüfung ist im GETZ/GAR „ein weitgefasster opfer- beziehungsweise objektbezogener Indikatorenkatalog entwickelt und zwischen Bund und Ländern abgestimmt worden“.

Anhand dieser Kriterien sind laut Bundesregierung mehr als 3.300 „für den genannten Zeitraum erfasste ungeklärte Tötungsdelikte auf abstrakt denkbare Anhaltspunkte für eine mögliche politisch rechte Tatmotivation in den Blick genommen worden“. In die aktuelle Überprüfung einbezogen seien zudem gleichzeitig auch „jene geklärten Tötungsdelikte, die mit der von ,Der Tagesspiegel‘ und ,Die Zeit‘ im September 2010 veröffentlichten Auflistung ,137 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990‘ korrespondieren“.

Im Rahmen dieser ersten Überprüfung konnten den Angaben zufolge „als Zwischenschritt insgesamt 745 Sachverhalte herausgefiltert worden,“ deren recherchefähige Daten in einer Projektdatei des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert wurden. Diese zentrale Erfassung ermögliche einen einheitlichen Abgleich mit einschlägigen Dateien. Ziel sei es hierbei, „weitere Hinweise auf einen etwaigen rechtsextremistischen/-terroristischen Hintergrund der betreffenden Sachverhalte“ beziehungsweise einen Zusammenhang mit Straftaten des NSU zu erlangen. Die im Rahmen dieses Datenabgleichs im BKA erzielten technischen „Kreuztreffer“ würden auf Plausibilität und Übermittlungsrelevanz überprüft und den Länderpolizeien vom BKA zur weiteren Untersuchung übermittelt.

Die Regierung verweist zugleich darauf, dass „anhand der auf der Grundlage des Indikatorenkatalogs getroffenen Vorauswahl jedoch keinerlei Aussage über einen tatsächlichen oder wahrscheinlichen politisch rechts motivierten Hintergrund der der nunmehr für eine nähere Überprüfung in Betracht kommenden 745 Sachverhalte getroffen werden“ könne. Diese 745 Fälle seien lediglich Grundlage für die nun folgende eingehendere, kriminalistisch-analytische Aufbereitung und Einzelfallbetrachtung durch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen. Die Überprüfung dauere weiter an und werde voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2014 abgeschlossen werden können. Erst dann könnten „belastbare Aussagen dazu getroffen werden, ob Taten aus dieser ersten Deliktgruppe tatsächlich neu bewertet werden müssen“.

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