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07.02.2014 Inneres — Antrag — hib 058/2014

Opposition beantragt Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/STO) Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (18/420) zur sogenannten Ausspähaffäre vorgelegt. Danach soll der Ausschuss klären, „ob, in welcher Weise und in welchem Umfang seit dem Jahr 2001 ausländische‚ (insbesondere US-amerikanische und britische) Nachrichtendienste innerdeutsche und von Deutschland ab- oder hier eingehende elektronische Kommunikationsvorgänge überwachen ließen“. Zudem soll das Gremium nach dem Willen der beiden Fraktionen der Frage nachgehen, „ob und ab wann die Bundesregierung, ihr nachgeordnete Dienststellen, deren Vertreter oder Beauftragte Hinweise darauf beziehungsweise positive Kenntnis davon“ hatten.

Weiter heißt es in dem Antrag, über den am Donnerstag kommender Woche erstmals das Bundestagsplenum berät, dass der Untersuchungsausschuss klären soll, „ob und gegebenenfalls welche technischen und rechtlichen Vorkehrungen seitens der Bundesregierung oder in ihrem Verantwortungsbereich im Untersuchungszeitraum bestanden, selbst getroffen oder veranlasst wurden, um derartigen Praktiken wirksam zu begegnen, beziehungswiese inwieweit, bis wann und weshalb dies gegebenenfalls unterblieben ist“. Zum Untersuchungsauftrag soll der Vorlage zufolge ferner die Klärung der Frage gehören, ob und gegebenenfalls inwiefern Anzeichen bestehen, dass die Bundesregierung, deren Vertreter oder Beauftragte in diesem Bereich seit dem Jahr 2001 „mit Sicherheitsbehörden anderer Staaten kooperiert haben, Daten und Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden anderer Staaten aus diesem Bereich genutzt haben sowie möglicherweise Teil eines systematisierten wechselseitigen oder ,Ring‘-Tausches geheimdienstlicher Informationen waren oder sind, in dem der jeweils anderen Seite Daten beziehungsweise Erkenntnisse übermittelt werden, insbesondere solche, die jene nach dem am Ort der Datenerhebung geltenden Recht selbst nicht erheben darf“.

Geklärt wissen will die Opposition auch, ob die Bundesregierung seit 2001 ausländischen, insbesondere US-amerikanischen Stellen auf deutschem Staatsgebiet Exekutivmaßnahmen wie Observationen „ausdrücklich oder stillschweigend gestattet oder diese gewusst geduldet hat“. Darüber hinaus soll der Untersuchungsausschuss laut Antrag unter anderem klären, welche Maßnahmen nötig sind, „um die Bevölkerung, Unternehmen und öffentliche Verwaltung besser vor Internet- und Telekommunikationsüberwachung durch ausländische Stellen zu schützen“.

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