+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

13.02.2014 1. Untersuchungsausschuss — Antrag — hib 072/2014

Koalition will NSA- Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Antrag zur Einsetzung eines „Untersuchungsausschusses NSA“ (18/483) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Der Untersuchungsausschuss soll der Vorlage zufolge klären, in welcher Art und in welchem Umfang seit dem 11. September 2001 durch US-amerikanische und britische Nachrichtendienste „eine verdachtsunabhängige massenhafte Erfassung von Daten über Kommunikationsvorgänge (einschließlich Meta- und Standortdaten) und deren Inhalte von, nach und in Deutschland erfolgte beziehungsweise erfolgt und inwieweit deutsche staatliche Stellen des Bundes hiervon Kenntnis hatten, daran beteiligt waren, diesen entgegenwirkten oder gegebenenfalls rechtswidrig Nutzen daraus zogen“.

Ferner soll das Gremium laut Antrag klären, ob und inwieweit Daten über Kommunikationsvorgänge und deren Inhalte „zwischen Mitgliedern der Bundesregierung, Bediensteten des Bundes sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder anderer Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland durch US-amerikanische und britische Nachrichtendienste rechtswidrig erfasst wurden“. Zum Untersuchungsauftrag soll den Koalitionsfraktionen zufolge unter anderem auch die Klärung der Frage zählen, ob US-amerikanische Stellen „auf deutschem Staatsgebiet oder von diesem ausgehend rechtswidrige Maßnahmen gegenüber Personen“ wie etwa Festnahmen oder gezielte Tötungen durch Kampfdrohneneinsätze durchgeführt oder - beispielsweise durch Befragung von Asylbewerbern - vorbereitet haben.

Darüber hinaus soll der Ausschuss nach dem Willen der Koalitionsfraktionen unter anderem prüfen, durch welche Maßnahmen rechtlicher, organisatorischer oder technischer Art sichergestellt werden kann, „dass der garantierte Schutz der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation von, nach und in Deutschland bestmöglich verwirklicht wird“.

Marginalspalte