+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

19.02.2014 Inneres — Antwort — hib 085/2014

Elektronisches Ein- und Ausreiseregister

Berlin: (hib/STO) Um „Pläne der Europäischen Union für ein elektronisches Ein- und Ausreiseregister“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/455) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/455). Wie die Fragesteller darin schreiben, hat die Europäische Kommission Ende Februar vergangenen Jahres „das so genannte smart border package, das heißt Vorschläge für eine umfassende elektronische Grenzüberwachung mithilfe biometrischer Daten vorgelegt“. Das Maßnahmenpaket enthalte „den Plan für ein Ein- und Ausreiseregister (Entry/Exit System, EES), mit dem alle Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen elektronisch erfasst werden sollen, ein Programm für registrierte Reisende (Registered Traveller Programme, RTP), das automatisierte biometrische Grenzkontrollen und schnellere Einreisen für (auf freiwilliger Basis) vorab überprüfte Reisende bringen soll, und hieraus resultierende Änderungen des EU-Grenzkodex“. Die Gesamtkosten für EES und RTP beliefen sich nach der ersten Kommissionsplanung auf 1,1 Milliarden Euro.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, ist die EU-Kommission „Bitten der Mitgliedstaaten nach einer detaillierten Darstellung der Kosten des Smart Borders Pakets und ihrer Verteilung auf den EU-Haushalt und gegebenenfalls die nationalen Haushalte“ bislang nicht nachgekommen. Eine Bewertung der Tragfähigkeit der von der Kommission in ihrer Folgenabschätzung vorgenommenen Kostenkalkulation sei der Bundesregierung zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen nicht möglich. Sie berücksichtige das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Vorhabens bei den Beratungen „in besonderer Weise“.

Weiter schreibt die Bundesregierung, die Mitgliedstaaten seien sich einig, „dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis der geplanten Systeme angemessen sein muss“. Einige Mitgliedstaaten hätten Zweifel geäußert, „ob dies bei dem derzeit vorliegenden Verordnungsvorschlag der Kommission zum EES gewährleistet ist“. Dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden müsse, werde von Deutschland, aber auch von anderen Mitgliedstaaten, immer wieder betont.

Marginalspalte