Mischbetriebe in der Leiharbeit
Berlin: (hib/CHE) Firmen, die Arbeitnehmer verleihen, stehen im Zentrum einer Kleinen Anfrage (18/426) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Konkret geht es der Fraktion um sogenannte Mischbetriebe, also Betriebe mit unterschiedlichen Betriebszwecken, von denen die Arbeitnehmerüberlassung nur einer ist. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie die Bundesagentur für Arbeit Betriebe abgrenzt, „die ausschließlich oder überwiegend Arbeitnehmerüberlassung betreiben“. Sie fragen aber auch nach der Anzahl und der branchenspezifischen Verteilung solcher Mischbetriebe.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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