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03.03.2014 Finanzen — Antwort — hib 109/2014

Staatsquote in Deutschland niedrig

Berlin: (hib/HLE) Die Staatsquote in Deutschland ist im europäischen Vergleich recht niedrig. Mit einer Quote von 44,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegt Deutschland im EU-Vergleich auf dem 15. Platz und zum Teil weit hinter den anderen großen EU-Ländern. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (18/666) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/449) hervorgeht, hatten Griechenland und Dänemark im vergangenen Jahr mit jeweils 58,2 Prozent die höchsten Staatsquoten. Die Staatsquote gibt das Verhältnis der Ausgaben eines Staates zu seinem Bruttoinlandsprodukt in Prozent an.

Nach den Zahlenangaben der Bundesregierung haben auch Finnland (57,9 Prozent), Frankreich (57,1), Belgien (54,1), Schweden (52,7), Österreich (52,1), Italien (51) und Großbritannien (47,2) zum Teil erheblich höhere Staatsquoten als Deutschland. Der Durchschnitt aller 27 EU-Mitgliedsländer wird mit 49,1 Prozent angegeben. Im Jahr 2007 hatte die Staatsquote EU-weit noch bei 45,5 Prozent gelegen.

Dagegen war der Anstieg in Deutschland von 43,5 Prozent im Jahr 2007 auf nunmehr 44,7 Prozent eher moderat. Die Länder mit den ohnehin höchsten Staatsquoten haben im Vergleich zu 2007 auch sehr hohe Steigerungsraten zu verzeichnen wie Griechenland (von 47,5 auf 58,2), Dänemark (von 50,8 auf 58,2), Finnland (von 47,4 auf 57,9). Auch in Frankreich gab es eine deutliche Erhöhung von 52,6 auf 57,1 Prozent. Durch einen Anstieg von 39,2 auf 44,6 Prozent hat Spanien fast die Höhe der deutschen Staatsquote erreicht.

Besonders niedrige Staatsquoten haben Bulgarien (37,5), Rumänien (36,3), Lettland (36,2), Slowakei (36) und Litauen (35,6).

Auch die Steuerquote liegt in Deutschland mit 23,5 Prozent unter dem EU-Durchschnitt von 26,8 Prozent. Andere große EU-Länder wie Frankreich (28,5 Prozent) und Italien (30,3) haben erheblich höhere Steuerquoten als Deutschland.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gibt die EU-Kommission einer Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen aus Effizienzgründen den Vorzug vor einer Erhöhung der Steuersätze. Es sei angeraten, die Steuerlast vom Faktor Arbeit umzulenken auf die Besteuerung von Verbrauch, Eigentum und Umweltbelastungen.

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