Sittenwidrige Kfz-Kennzeichen
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die gezielte Verwendung von Buchstaben- und Ziffernkombinationen durch Rechtsextremisten auf Fahrzeugkennzeichen. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (18/685) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/523) zu sittenwidrigen Kfz-Kennzeichen.
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung bestimme, dass die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die Sitten verstoßen dürfe, heißt es weiter. Diese Bestimmung sei für die Zulassungsbehörden bindend.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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