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12.03.2014 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft — hib 119/2014

Antrag zu Gen-Pollen scheitert im Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen scheitert mit ihrer Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft lehnte einen entsprechenden Antrag (18/578) der Fraktion am Mittwochmorgen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ab. Die Fraktion Die Linke unterstützte den Antrag.

Die Grünen kritisierten, dass die Europäische Kommission am 21. September 2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der sogenannten Honigrichtlinie 2001/101/EG vorgelegt habe, der im Ergebnis Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen als natürlichen Bestandteil von Honig einstufen würde. Dadurch sei eine Kennzeichnung von Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen enthält, nicht mehr erforderlich und würde von Verbrauchern nicht erkannt werden. Die Fraktion bemängelte, dass zum Beispiel sortenreiner Rapshonig, der vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält, nicht entsprechend deklariert werden müsste.

Deshalb forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission über die geplante Änderung der Honigrichtlinie dafür einzusetzen, dass die Kennzeichnungspflicht im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1829 / 2003 von Honig entsprechend der Intention des sogenannten Honig-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt wird. Danach sei Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen enthalte, als genetisch verändert zu kennzeichnen. Der EuGH habe in seinem Urteil vom 6. September 2011 in der Rechtssache C-442-09, dem sogenannten Honig-Urteil, festgestellt, dass Honig, der Pollen mit gentechnisch verändertem Erbgut und gentechnisch veränderten Proteinen enthält, ein Lebensmittel mit Zutaten darstellt, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.

Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion verfehlte der Antrag in wesentlichen Detailfragen sein Ziel. „Denn Pollen sind ein natürlicher Bestandteil des Honigs“, hieß es. Bienen würden Pollen in den Honig eintragen. „Der Imker kann das nicht beeinflussen.“ Aus diesem Grund sei es unzutreffend, Pollen als Zutat deklarieren zu wollen. Zudem würde der Anteil von Pollen im Honig generell unter dem Grenzwert kennzeichnungspflichtiger Bestandteile liegen. „Alles darunter muss nicht gekennzeichnet werden.“ Der Antrag laufe deshalb ins Leere.

Die SPD-Fraktion trat zwar für eine Angabe gentechnisch veränderter Pollen als Zutat ein, widersprach aber der Forderung nach erneuten Verhandlungen über das Thema auf EU-Ebene, weil die Trilogverhandlungen darüber abgeschlossen seien. „Die Mehrheit der EU-Parlamentarier und Mitgliedstaaten hat sich anders positioniert“, hieß es aus der Fraktion. Die Linke forderte, dass die Politik die Debatte zum Anlass nehmen sollte, andere Kennzeichnungsregeln zu finden. Im Interesse der Verbraucher sollte der Intention des EuGH-Urteils gefolgt werden.

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