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24.03.2014 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 152/2014

Zwei Verfahren gegen Söldner

Berlin: (hib/KOS) Die Bundesregierung weiß von zwei in den vergangenen Jahren eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen deutsche Staatsbürger wegen des Verdachts, in den 1990er Jahren während der Kriege im zerfallenden Jugoslawien Straftaten begangen zu haben. In einer Antwort (18/818) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/672) der Linksfraktion heißt es, im Oktober 2009 habe der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum Völkermord eingeleitet, unter anderem sei es dabei um den Vorwurf der Beteiligung an ethnischen Säuberungen gegangen. „Mangels Erhärtung eines Tatverdachts“ sei dieses Verfahren jedoch eingestellt worden, wie in der Antwort erläutert wird. Zum anderen hat die Regierung laut ihren Ausführungen in der Antwort Kenntnis von Ermittlungen der Memminger Staatsanwaltschaft gegen zwei Deutsche wegen Mordverdachts, die beiden Beschuldigten sollen in Bosnien einen anderen Söldner getötet haben.

In ihrer Anfrage unter dem Titel „Strafrechtliche Konsequenzen für deutsche Söldner in den Jugoslawienkriegen“ hatte die Linksfraktion wissen wollen, welche polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie welche gerichtlichen Strafverfahren im In- und Ausland gegen deutsche Staatsbürger eingeleitet worden sind, denen vorgeworfen werde, bei ihrem Einsatz als Söldner in den militärischen Konflikten jener Zeit Verbrechen begangen zu haben. Rund 100 Deutsche hätten sich an den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien beteiligt. Diese Söldner hätten fast ausnahmslos auf Seiten der Kroaten und der bosnischen Kroaten gekämpft. Die Linke verwies in ihrer Anfrage auf Regierungsangaben aus den 1990er Jahren, wonach diese deutschen Söldner in der Regel einen rechtsextremen Hintergrund gehabt hätten.

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