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25.03.2014 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 155/2014

Kommt Pflicht zur Versicherung?

Berlin: (hib/KOS) Die Bundesregierung will die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden prüfen. Dies kündigt das Kabinett in einer Antwort (18/852) auf eine Kleine Anfrage (18/687) an, in der sich die Linke kritisch mit den Folgen des Hochwassers 2013 auseinandergesetzt hatte. Die Frage einer Versicherungspflicht will die Regierung in einer von den Justizministern des Bundes und der Länder eingesetzten Arbeitsgruppe verstärkt thematisieren. In dieser Kommission soll auch untersucht werden, welche Kostensteigerungen auf Hausbesitzer im Fall einer solchen Pflichtversicherung zukämen. Die Regierung verweist darauf, dass ein Zwang zum Abschluss einer Versicherung gegen Elementarschäden die Grundrechte von Versicherern wie von Versicherten berühren würde. Solche Eingriffe in Grundrechte müssten das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren. Derartige verfassungsrechtliche Probleme seien ebenfalls Thema der Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Nach Angaben in der Antwort pendelt die „Ausstattungsdichte“ an Versicherungen gegen Elementarschäden im Ländervergleich zwischen 95 Prozent in Baden-Württemberg und elf Prozent in Bremen. In jenen ostdeutschen Ländern, die vom Hochwasser 2013 besonders stark betroffen waren, liegen die Quoten in Sachsen bei 42 Prozent, in Thüringen bei 40 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 38 Prozent und in Brandenburg bei 28 Prozent.

Beim Hochwasser 2013 habe sich gezeigt, so die Linke in ihrer Anfrage, dass die Versicherungsquote gegen Elementarschäden zu gering sei und deshalb Bund wie Länder bei der Schadensregulierung massive Hilfen hätten leisten müssen. Wegen der Zunahme von Extremwetterereignissen im Zuge der globalen Erwärmung würden in den nächsten Jahren Flutschäden häufiger und intensiver auftreten. In der Anfrage verwies die Fraktion darauf, dass in Ostdeutschland viele Hauseigentümer angesichts ihrer finanziellen Lage Probleme mit dem Abschluss teurer Versicherungen hätten.

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