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06.03.2014 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 112/2014

Lehren aus der NSU-Affäre

Berlin: (hib/KOS) Eine effektivere Kooperation zwischen den diversen Sicherheitsbehörden, erweiterte Kompetenzen für den Generalbundesanwalt, eine Aufwertung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), striktere Regelungen für V-Leute, eine Stärkung der interkulturellen Kompetenz bei Polizei und Geheimdiensten, die nachhaltige Finanzierung von Programmen zur zivilgesellschaftlichen Demokratieförderung: Diese Maßnahmen gehören zu den zentralen Konsequenzen, welche die Regierung aus dem Versagen der Sicherheitsinstanzen bei der Mordserie ziehen will, die dem sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) angelastet wird. Die geplanten Neuerungen werden in dem als Unterrichtung (18/710) vorliegenden Bericht der Regierung über die Umsetzung der Forderungen des Bundestags-Untersuchungsausschusses aufgeführt, der in der vergangenen Legislaturperiode Fehlgriffe und Pannen bei den erfolglosen Ermittlungen zu der Erschießung von neun türkisch- oder griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer deutschen Polizistin durchleuchten sollte. In dem Bericht über diese Bestandsaufnahme heißt es besonders im Blick auf den Verfassungsschutz, künftig solle die Devise „Offenheit statt Schlapphutkultur“ gelten.

Der Untersuchungsausschuss hatte angesichts des Desasters der NSU-Affäre fast 50 Schlussfolgerungen präsentiert, deren Realisierung ein staatliches Versagen wie bei der gescheiterten Aufklärung der Mordserie künftig verhindern soll. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, diese Empfehlungen in die Tat umzusetzen.

In der Unterrichtung weist die Regierung darauf hin, dass bereits nach dem Auffliegen des NSU im Herbst 2011 viele Neuerungen angepackt worden seien, um besonders die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden zu verbessern sowie eine effektivere Zusammenarbeit der verschiedenen nachrichtendienstlichen und polizeilichen Instanzen zu ermöglichen. „Herzstück“ der bisher getroffenen Maßnahmen sei die Einrichtung des Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus/-terrorismus im Dezember 2011, das im November 2012 zum Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum erweitert worden sei. Auf der Basis der bislang eingeleiteten Schritte wolle man den Reformprozess „konsequent fortsetzen“.

Zu den Kernelementen der geplanten Änderungen gehört eine Ausweitung der Befugnisse des Generalbundesanwalts, der bei gravierenden Staatsschutzdelikten die Zuständigkeit leichter an sich ziehen können soll. Können sich bei länderübergreifenden Fällen die Staatsanwaltschaften nicht über die Federführung bei den Ermittlungen zu einigen, soll dies künftig der Generalbundesanwalt entscheiden. Bei der konkreten Strafzumessung im Zuge von Verurteilungen sollen, wie es in der Unterrichtung heißt, in Zukunft fremdenfeindliche Motive berücksichtigt werden.

Avisiert ist von der Regierung außerdem eine Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, um die zentrale Stellung des BfV innerhalb des Verbunds der Ämter auf Länder- und Bundesebene zu stärken. Ausgebaut werden soll die Fähigkeit der Nachrichtendienste zur adäquaten Auswertung eingehender Informationen. Laut Unterrichtung werden auch die Vorgaben zur Aktenvernichtung präziser formuliert. Die Regeln zu Auswahl und Einsatz von V-Leuten sollen neu gefasst werden, bei denen der Quellenschutz nicht absolut sein dürfe. Geplant ist, die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste zu intensivieren.

Großes Gewicht will die Regierung zudem auf die Steigerung der „interkulturellen Kompetenz“ bei Polizei, Justiz und Nachrichtendiensten legen. Dies soll sich vor allem in der Aus- und Fortbildung niederschlagen.

Die Stärkung der Demokratieförderung und des zivilgesellschaftlichen Engagements bezeichnet die Regierung als „besonderes Anliegen“. Zur „Verstetigung der Extremismusprävention“ wird in der Unterrichtung eine „dauerhafte Finanzierung“ entsprechender Programme angekündigt.

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