Parlamentarisches Fragerecht
Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung sind keine Klagen von Behörden über einen Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts bekannt. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/684) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/518). Danach sind der Bundesregierung auch „seitens der Sicherheitsbehörden keine Irritationen oder Empörungen zum Umgang der Fraktion Die Linke im Zusammenhang mit ihren Auskünften bekannt“. Ferner hat die Regierung laut Vorlage „keine Erkenntnisse über die Verwendung von Informationen aus ihren Antworten auf parlamentarische Fragen für die Vorbereitung und Durchführung konkreter Straftaten“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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