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19.03.2014 1. Untersuchungsausschuss — Antrag — hib 146/2014

Antrag zu NSA- Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Antrag (18/843) zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vorgelegt. „Angestoßen insbesondere durch Presseberichterstattung in Folge der Enthüllungen von Edward Snowden über Internet- und Telekommunikationsüberwachung“ soll der Ausschuss danach für den Zeitraum ab Anfang 2001 klären, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang durch Nachrichtendienste der Staaten der sogenannten „Five Eyes“ - der USA, Großbritanniens, Kanadas, Australiens und Neuseelands - eine Erfassung von Daten über Kommunikationsvorgänge, deren Inhalte sowie sonstige Datenverarbeitungsvorgänge „von, nach und in Deutschland auf Vorrat oder eine Nutzung solcher durch öffentliche Unternehmen der genannten Staaten oder private Dritte erfasster Daten erfolgte beziehungsweise erfolgt“. Ebenfalls soll das acht Mitglieder zählende Gremium klären, inwieweit Stellen des Bundes „von derartigen Praktiken Kenntnis hatten, daran beteiligt waren, diesen entgegenwirkten oder gegebenenfalls Nutzen daraus zogen“.

Weiter heißt es in dem Antrag, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, der Untersuchungsausschuss solle klären, inwieweit Daten über Kommunikationsvorgänge und deren Inhalte von Mitgliedern der Bundesregierung sowie des Bundestages oder anderer Verfassungsorgane der Bundesrepublik und von Bundesbediensteten durch Nachrichtendienste der genannten Staaten nachrichtendienstlich erfasst oder ausgewertet wurden. Ferner soll das Gremium laut Vorlage klären, „ob Empfehlungen zur Wahrung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzes der informationellen Selbstbestimmung, der Privatsphäre, des Fernmeldegeheimnisses und der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme sowie der sicheren und vertraulichen Kommunikation in der staatlichen Sphäre geboten sind“.

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