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11.03.2014 Inneres — Kleine Anfrage — hib 117/2014

Grüne sehen „offene Fragen“ im Fall Edathy

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf weitere Aufklärung in der Affäre Edathy. Aus ihrer Sicht seien auch nach den „bisherigen tatsächlichen und rechtlichen Erhebungen zweier Sitzungen des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. Februar 2014 sowie vom 21. Februar 2014 eine Reihe von Fragen offengeblieben oder zumindest nicht hinreichend präzise und umfassend beantwortet worden“, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/713). Unter anderem müsse „die lange Auswertungszeit des Projekts Spade von zwei Jahren in einem so brisanten Bereich wie der Kinderpornographie“ kritisch hinterfragt werden.

In der Vorlage erkundigen sich die Abgeordneten danach, welche Mitglieder der Bundesregierung sowie deren Mitarbeiter zu welchem konkreten Zeitpunkt erstmalig von dem Namen Sebastian Edathy im Zusammenhang mit möglichen polizeilichen beziehungsweise staatsanwaltlichen Ermittlungen erfahren haben. Auch wollen sie wissen, ob es nach der Hausdurchsuchung bei Edathy Presseanfragen beim Bundesinnenministerium oder -minister, seinen Staatsekretären oder beim Bundeskriminalamt (BKA) direkt gab, ab wann sie über Ermittlungen gegen Edathy informiert waren. Beantwortet haben will die Fraktion zudem die Frage, ob es sich „bei der für die Daten aus der Operation Spade vom BKA in Anspruch genommenen zwei Jahre um die im Vergleich mit anderen Fällen der zurückliegenden Jahre typische Dauer der Aufbereitung der Daten von Verdächtigen der Kinderpornographie“ handelt. Ferner fragen die Abgeordneten unter anderem, ob das BKA nicht habe annehmen müssen, „dass bei Teilen der insgesamt 800 Tatverdächtigen Gefahr im Verzug war, so dass ein Sofort-Scan der Daten hätte erfolgen müssen“.

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