Zeugenschutz und NSU-Prozess
Berlin: (hib/STO) „Kenntnisstand des Bundeskriminalamtes zu den Aktivitäten und Kontakten des Belastungszeugen und NSU-Unterstützers G. ins rechtsextreme Milieu im Rahmen des Zeugenschutzprogramms“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/714). Darin schreiben die Abgeordneten, im Dezember 2013 sei durch mehrere Presseberichte bekannt geworden , „dass der im NSU-Prozess wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung Mitangeklagte H. G. noch immer Kontakte in die rechtsextreme Szene unterhält“. Das sei „brisant, weil H. G. im NSU-Prozess als Hauptbelastungszeuge gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe auftritt und durch Maßnahmen des Zeugenschutzes besonders geschützt wurde“. Wissen will die Fraktion unter anderem, in welchem Umfang und durch welche Maßnahmen über die gesamte Dauer des Zeugenschutzes von H. G. kontinuierlich geprüft wurde, ob er weiterhin Kontakte zur rechtsextremen Szene unterhält.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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