Reform des Entlastungsbetrages
Berlin: (hib/HLE) Eine Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von derzeit 1.308 Euro auf 1.542 Euro würde zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 67 Millionen Euro führen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/658) mitteilt, würde der Entlastungsbetrag bei 1.542 Euro liegen, wenn er im Gleichklang mit der Entwicklung des Verbraucherpreisindex erhöht worden wäre. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll die höheren Kosten für die eigene Lebens- beziehungsweise Haushaltsführung der Alleinerziehenden in pauschaler Weise abgelten. „Der Gesetzgeber hat dabei unterstellt, dass die alleinige Verantwortung für die Kinder die Gestaltungsspielräume bei der Alltagsbewältigung einenge und insbesondere bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit zu einer
besonderen wirtschaftlichen Belastung führe, weil keine Synergieeffekte aufgrund einer gemeinsamen Haushaltsführung mit einer anderen erwachsenen Person genutzt werden könnten“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.
Der Entlastungsbetrag ist bereits in der Lohnsteuerklasse II eingearbeitet. Allerdings wird der Betrag nur unter bestimmten Bedingungen gewährt: „Allein stehend ist aber grundsätzlich nicht, wer eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet. Ausgeschlossen sind daher nicht nur Verheiratete, sondern alle Gemeinschaften mit zwei Erwachsenen in einem gemeinsamen Haushalt“, schreibt die Regierung. Von der Steuerentlastung ausgeschossen seien also auch nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie eingetragene Lebenspartnerschaften.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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