Steuerprivilegien nur in Ausnahmefällen
Berlin: (hib/HLE) Die Gewährung von steuerlichen Privilegien an die Bediensteten internationaler Organisationen ist auf wenige begründete Ausnahmefälle beschränkt. Zur Zahl der begünstigten Personen lägen keine Schätzungen vor, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/693(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/529(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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