+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

27.03.2014 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Kleine Anfrage — hib 159/2014

Verantwortung global agierender Unternehmen

Berlin: (hib/AHE) Die Verantwortung global agierender Unternehmen für die Einhaltung von Arbeitsstandards thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/833). Die Bundesregierung sehe Unternehmensverantwortung bisher „als ausschließlich freiwillige Leistung“ an, diese Politik führe dazu, dass viele Fragen „im Unverbindlichen gelassen“ würden. Große internationale Konzerne würden die Missachtung von international anerkannten Arbeitsstandards bei Zulieferern und Subunternehmen im Ausland häufig tolerieren oder ignorieren. „Diese Verlagerung der Probleme auf vorgelagerte Produktionsfirmen ist ein akutes Problem“, schreibt die Fraktion mit Verweis auf Arbeitsumstände etwa bei der Produktion von Textilien und Elektronikartikeln.

Die Abgeordneten fragen unter anderem, bis wann die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der „UN-Guiding Pinciples on Bunsiness and Human Rights“ vorlegt, die festlegten, dass Menschenrechte nicht nur für Staaten sondern auch für Unternehmen Gültigkeit hätten. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach Maßnahmen der Bundesregierung für mehr Transparenz in der globalen Zulieferkette, zur Einhaltung von Arbeitsstandards in Drittländern sowie zur Verbesserung von Klagemöglichkeiten „für Opfer von transnationalen Unternehmen“.

Marginalspalte