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05.03.2014 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 111/2014

Löschung von Kinderpornos

Berlin: (hib/KOS) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Jahr 2012 die Löschung von rund 5.500 kinderpornographischen Präsentationen im Internet in die Wege geleitet. Dies geht aus einer von der Regierung vorgelegten Unterrichtung (18/688) des Bundestags hervor. Nach dieser Übersicht wurden 75 Prozent dieser Angebote im Ausland ins Netz gestellt, bei einem Viertel der Fälle geschah dies im Inland. Insgesamt wurden laut der Unterrichtung 2012 vom BKA etwa 6.200 Hinweise auf solche Internet-Seiten bearbeitet. In rund 550 Fällen hätten die Urheber kinderpornographischer Internet-Präsentationen nicht ermittelt werden können. In etwa 150 Fällen hätten Hinweise aus rechtlichen Gründen nicht an einen ausländischen Kooperationspartner weitergeleitet werden können - dabei handele es sich in der Regel um Staaten, in denen für Sexualdelikte die Todesstrafe verhängt werde. Nach Einschätzung der Regierung funktioniert die Löschung kinderpornographischer Inhalte im Netz sehr gut, im Inland dauere dies im Schnitt zwei Tage, dies sei ein „gutes Ergebnis“. Parallel zur Löschung, zu der die jeweiligen Provider aufgefordert werden, leitet das BKA in Deutschland auch die für die Strafverfolgung erforderlichen Schritte ein. In der Unterrichtung weist die Regierung darauf hin, dass Löschungsaktionen im Ausland länger dauerten, da dort die zuständigen Stellen Zeit für die inhaltliche Prüfung der betreffenden Internet-Präsentationen, zur Feststellung des Serverstandorts und zur Einleitung der Strafverfolgung benötigten. Seine Erkenntnisse übermittelt das BKA über das Interpol-Netzwerk an ausländische Behörden, heißt es in der Dokumentation. Wie in der Übersicht erläutert wird, arbeitet das BKA mit Kooperationspartnern zusammen, etwa mit Beschwerdestellen. Letztlich entscheide das BKA, ob ein Hinweis als „kinderpornographisch“ einzuordnen sei.

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