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09.04.2014 Inneres — Antwort — hib 187/2014

Europäische Polizeioperationen

Berlin: (hib/STO) Die Bekämpfung von grenzüberschreitender und grenznaher Kriminalität ist laut Bundesregierung „ein gesamtgesellschaftliches und ein gemeinsames europäisches Anliegen, da sich Straftäter vernetzen und schnell, mobil, dynamisch und transnational agieren“. Kriminellen Netzwerken müssten daher flexibel agierende und gut kooperierende Sicherheitsbehörden entgegengestellt werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/939) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/709). „Europäische Polizeioperationen leisten dabei einen wichtigen Beitrag und geben eine europäische Antwort auf die zunehmende Internationalisierung der Kriminalität“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Bundesregierung werde sich auch zukünftig an Europäischen Polizeioperationen beteiligen.

Den Fragestellern zufolge führten europäische Polizeien in den vergangenen Jahren mehrfach „so genannte Europäische Polizeioperationen durch, um dadurch Erkenntnisse zu den Reiserouten irregulär eingereister Migrantinnen und Migranten innerhalb der Europäischen Union zu gewinnen“.

Zur Frage nach den Schlussfolgerungen aus den durchgeführten Europäischen Polizeioperationen für die operative Tätigkeit der Bundespolizei führt die Bundesregierung aus, dass die Bundesrepublik „sowohl Transit- als auch Zielstaat für unerlaubt eingereiste Drittstaatsangehörige und diesbezüglich auch an ihren Binnengrenzen betroffen“ sei. Gemeinsame grenzüberschreitende Polizeioperationen ermöglichten, unerlaubt in den Schengenraum eingereiste Drittstaatsangehörige festzustellen. Damit werde unter anderem eine „ganzheitliche Betrachtung illegaler Migrationsströme für den gesamten

Schengen-Binnenraum ermöglicht“. Die Migrationsrouten verliefen bei der Binnenmigration grundsätzlich von Süden nach Norden. Dabei sei Deutschland innerhalb der letzten Jahre zu einem Hauptzielstaat der unerlaubten Migration geworden. Den jeweiligen Lageerkenntnissen folgend über die Bundespolizei ihre Befugnisse zur Verhinderung und Unterbindung unerlaubter Einreisen in das Bundesgebiet lageabhängig aus.

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