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14.04.2014 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 195/2014

Zuschüsse für soziale Wohnraumförderung

Berlin: (hib/JOH) In den Jahren 2007 bis 2012 haben alle Bundesländer so genannte Entflechtungsmittel in voller Höhe für Investitionen in die soziale Wohnraumförderung verwendet. Für die Jahre 2013 und 2014 liegen der Bundesregierung noch keine Angaben vor, schreibt sie in einer Antwort (18/1058) auf eine Kleine Anfrage (18/893) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Bundesländer haben die Gesetzgebungskompetenz für die soziale Wohnraumförderung, erhalten aber als finanziellen Ausgleich Entflechtungsmittel vom Bund in Höhe von 518,2 Millionen Euro jährlich. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass die prozentuale Verteilung der Mittel gesetzlich geregelt sei. So erhalte Nordrhein-Westfalen mit 18,73 Prozent den größten Anteil, gefolgt von Bayern mit 11,83 Prozent und Sachsen mit 11,5 Prozent. Den geringsten Anteil erhalte das Bundesland Bremen mit 0,6 Prozent. Zusätzlich zu den Bundesmitteln setzten die Bundesländer eigenen Angaben zufolge eigene Mittel in etwa gleicher Höhe pro Jahr ein.

Die Länder seien nicht verpflichtet, die Bundesregierung über den Erlass von Landesgesetzen oder -richtlinien im Bereich der sozialen Wohnraumförderung zu unterrichten, schreibt die Bundesregierung. Ihr seien aber keine Beispiele für eine zweckfremde Verwendung der Mittel bekannt. Zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag werde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit jedoch das „Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen“ initiieren. In diesem Rahmen sollten auch Gespräche mit den Ländern zur Zweckbindung und Information über den Mitteleinsatz erfolgen. Ziel sei es, eine „einvernehmliche und adäquate Lösung“ für eine freiwillige Zweckbindung der Entflechtungsmittel des Bundes herbeizuführen.

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