+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

15.04.2014 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Unterrichtung — hib 201/2014

Anerkennung ausländischer Berufe

Berlin: (hib/ROL) Das Anerkennungsgesetz des Bundes führt zu einem Paradigmenwechsel und stößt national und international auf große Zustimmung. Diese Bilanz zieht die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (18/1000) über das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz. Mit dem Gesetz habe die Bundesregierung erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf geschaffen. Das Gesetz garantiere individualisierte Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit, die in der Regel innerhalb von drei Monaten abzuschließen seien. Gleichzeitig eröffne es Anerkennungsmöglichkeiten für weitere Zielgruppen: Von dem Gesetz profitierten nicht nur Fachkräfte in reglementierten Berufen, wie Ärzte oder Pflegekräfte, sondern erstmals auch beruflich qualifizierte Fachkräfte in nicht reglementierten Ausbildungsberufen, die zur Berufsausübung zwar keine formale Anerkennung benötigen, aber ihre Berufschancen durch eine Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses verbessern können. Reglementierte Berufe sind Berufe, für deren Aufnahme und Ausübung der Besitz einer bestimmten Berufsqualifikation durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben ist.

Das Anerkennungsgesetz sei auf der Grundlage der Erkenntnis geschaffen worden, dass Deutschland Fachkräfte braucht. Viele Unternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen seien schon jetzt auf ausländische Fachkräfte angewiesen, schreibt die Bundesregierung. Diese Tendenz werde sich in Zukunft verstärken: Im Jahr 2030 werde die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter voraussichtlich über sechs Millionen Menschen weniger zählen als noch im Jahr 2010. Daher hätten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern bereits im Jahr 2008 anlässlich des Bildungsgipfels in Dresden auf Verbesserungen der Rechtslage und Verfahren bei der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verständigt.

Mit dem Anerkennungsgesetz seien Rahmenbedingungen und Strukturen für eine schnelle und gelungene Umsetzung des Anerkennungsgesetzes insbesondere im Kammerbereich geschaffen worden. Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des Anerkennungsgesetzes sei die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit im Verwaltungsvollzug. Dafür würden Rahmenbedingungen und Verwaltungsstrukturen benötigt, die einen Vergleich und eine Abstimmung der Verfahrenspraxis in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen gewährleisteten. Zudem seien die Informations- und Beratungsangebote wirkungsvoll und garantieren Anerkennungserfolge. Ferner betont die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung, dass die meisten ausländischen Abschlüsse anerkannt würden. 82 Prozent der Anträge in 2012 hätten eine volle Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen bekommen. Besonders groß sei das Interesse an medizinischen Berufen.

Marginalspalte