Rechtsextremismus- Datei-Gesetz
Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem Vorschlag des Bundesinnenministeriums zustimmen, das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) beim Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung in Speyer als wissenschaftlichen Sachverständigen im Rahmen der Evaluierung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes zu bestellen. Dies geht aus einem Antrag der beiden Koalitionsfraktionen (18/974) hervor, der am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
In der Verlage verweisen die Unions- und die SPD-Fraktion darauf, dass der Bundestag als Konsequenz aus den „menschenverachtenden Taten der rechtsextremistischen Terrorgruppe ,NSU‘“ beschlossen habe, „Gewinnung und Austausch von Erkenntnissen aller zuständigen Sicherheitsbehörden unter Einsatz moderner Informationstechnologien zu verbessern“. Das von ihm verabschiedete Gesetz zur Errichtung einer gemeinsamen Rechtsextremismusdatei von 36 Polizeien und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern sei im August 2012 in Kraft getreten. Es sehe vor, dass seine Anwendung „von der Bundesregierung vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung eines oder mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger, die im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt werden, zu evaluieren“ sei.
Dem Bundesinnnenministerium liege nun als Ergebnis eines Vergabeverfahrens ein zuschlagsfähiges Angebot des InGFA vor, heißt es in der Vorlage weiter. Das Institut verfüge „erwiesenermaßen über ausgezeichnete Fach- und Sachkenntnisse in diesem Bereich“.
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