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08.04.2014 Inneres — Antwort — hib 182/2014

NSU-Prozess und Zeugenschutz

Berlin: (hib/STO) „Kontakte des Belastungszeugen und NSU-Unterstützers H.G. ins rechtsextreme Milieu im Rahmen des Zeugenschutzprogramms“ sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/932) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/714). Darin schrieben die Fragesteller, im Dezember 2013 sei durch mehrere Presseberichte bekannt geworden, „dass der im NSU-Prozess wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung Mitangeklagte H. G. noch immer Kontakte in die rechtsextreme Szene unterhält“. Das sei „brisant, weil H. G. im NSU-Prozess als Hauptbelastungszeuge gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe auftritt und durch Maßnahmen des Zeugenschutzes besonders geschützt wurde“.

Wie die Regierung in ihrer Antwort ausführt, besteht für auf freiem Fuß befindliche Beschuldigte kein strafprozessuales Kontaktverbot zu potentiellen Zeugen, sofern dieses nicht richterlich angeordnet wurde. Die Kontaktmöglichkeit von Schutzpersonen der Zeugenschutzdienststelle werde vom Bundeskriminalamt zunächst unter gefährdungsrelevanten Aspekten bewertet. „Sofern der Zeugenschutzdienststelle Umstände bekannt werden, die den Verdacht von Verdunklungshandlungen begründen, werden in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ermittlungsdienststelle und unter Einbindung der zuständigen Staatsanwaltschaft geeignete Maßnahmen ergriffen“, heißt es in der Antwort weiter.

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