Befristet Beschäftigte nicht im Nachteil
Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben darüber vor, wie oft und warum es in den vergangenen Jahren zu Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz gekommen ist. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/1045) auf eine Kleine Anfrage (18/882) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie betont darin, dass befristet Beschäftigte genauso wie unbefristet Beschäftigte zu Arbeitnehmern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gehören und demnach bei Betriebsratswahlen aktives und passives Wahlrecht besitzen. „Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bestehen in vollem Umfang auch für befristet Beschäftigte“, heißt es in der Antwort.
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