Zusammarbeit mit „Partnerdiensten“
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat die Annahmen zurückgewiesen, durch sie oder deutsche Nachrichtendienste würden ausländische Dienste nach bestimmten Kriterien förmlich kategorisiert, und dass sich daran festgelegte Folgen für Formen der Zusammenarbeit knüpften. Eine solche Qualifizierung ausländischer Dienste, die mit einer gleichsam förmlichen Einstufung verbunden ist, existiere nicht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1086) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/889). Der Begriff „Partnerdienst“ sei eine „sprachliche Umschreibung einer im jeweiligen Verwendungszusammenhang relevanten Zusammenarbeitsbeziehung“. Die Art und Weise der Zusammenarbeit deutscher mit ausländischen Nachrichtendiensten richte sich jeweils nach der „Gesamtheit aller das bilaterale Verhältnis der Nachrichtendienste prägenden Umstände“.
In der Kleinen Anfrage hatten sich die Abgeordneten danach erkundigt, welche Nachrichtendienste welcher Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung für die deutschen Dienste nicht als „Partnerdienste“ gelten. Auch fragten sie unter anderem, ob die Bundesregierung den deutschen Diensten die Einstufung ausländischer Geheimdienste als Partnerdienste überlässt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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