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15.04.2014 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 201/2014

Neues Gesetz zu Hochschulstatistik

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung plant für die laufende Legislaturperiode eine Überarbeitung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG). Hierbei werden Experten aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung sowie der Ausschuss für die Hochschulstatistik beteiligt sein, schreibt die Bundesregierung in ihre Antwort (18/1040) auf die Kleine Anfrage der Grünen (18/816).

Grundsätzlich betont die Bundesregierung, dass sie die Handlungsempfehlungen des Hochschulstatistikausschusses aufnehme und ihre Umsetzung prüfe. Zum jetzigen Zeitpunkt befänden sich zahlreiche Vorschläge noch in einer Prüfbeziehungsweise Konzeptionsphase. Der Ausschuss für Hochschulstatistik berät das Statistische Bundesamt in Fragen der Weiterentwicklung der Hochschulstatistik, insbesondere bei der Erstellung des Erhebungs- und Aufbereitungsprogramms und dessen jährlicher Anpassung an die Bedürfnisse der Hochschulplanung. Mitglieder des Ausschusses seien neben mehreren Bundesministerien Vertreter von Landesministerien, der Statistischen Ämter von Bund und Ländern sowie von Hochschulen und der Wissenschaft.

Die Grünen hatten konstatiert, dass der 15. Bericht des Ausschusses für Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2012 dem Deutschen Bundestag im Mai 2013 vorgelegt (17/13668) worden und nicht mehr in der 17. Legislaturperiode beraten worden sei. Er enthalte aber wertvolle Hinweise darauf, wie die Hochschulstatistik verbessert werden muss, um für anstehende politische Entscheidungen eine ausreichende Datengrundlage bereitzustellen.

Die Grünen hatten Fragen unter anderem zur Hochschulstatistik, zum Analyseverfahren und zu ausländischen Studenten und dem dualem System gestellt. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass die Vorausberechnungen über die Studienanfänger durch das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) der Länder in der Bundesrepublik Deutschland erfolge. Die Bundesregierung sei an der Erstellung nicht beteiligt und es sei der Regierung zudem kein Verfahren zur zuverlässigen Vorausberechnung ausländischer Studienanfänger an deutschen Hochschulen bekannt. Da nach dem aktuellen HStatG verschiedene Merkmale nicht erhoben werden könnten, berechne das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH in einer Modellrechnung alle zwei Jahre die Abbruchquoten von Studenten sowohl nach den geplanten Abschlüssen als auch nach verschiedenen Fächergruppen. Diese Modellrechnung stoße allerdings an methodische Grenzen. Für verlässliche empirische Daten zum Bildungsverlauf und insbesondere zum Studienabbruch und zum Studienfach- und -ortswechsel sei die Einführung einer Verlaufsstatistik für Studenten erforderlich. Im Rahmen der Novellierung des HStatG werde dies geprüft werden.

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