Neuregelung der Optionspflicht
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat nach eigener Einschätzung mit der geplanten Neuregelung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht„eine gute und praktikable Lösung“ gefunden. In ihrer Antwort (18/1173) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/956) verweist die Bundesregierung darauf, dass sie am 8. April 2014 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen hat. Dieser sehe vor, dass in Deutschland geborene und aufgewachsene „ius soli-Deutsche“ in Zukunft von der Optionspflicht befreit sind. In Deutschland aufgewachsen ist danach den Angaben zufolge , „wer sich bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten oder sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht oder in Deutschland einen Schul- oder Berufsabschluss erworben hat“. Im Rahmen einer Härtefallklausel gelte auch als im Inland aufgewachsen, „wer im Einzelfall einen vergleichbar engen Bezug zu Deutschland hat und für den die Optionspflicht nach den Umständen des Falles eine besondere Härte bedeuten würde“. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit Erreichen der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. In ihrer Antwort schreibt die Regierung über die geplante Neuregelung weiter, dass sich tausende junger Menschen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, nicht länger zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden müssten. Der Gesetzentwurf trage den veränderten Lebensumständen bislang optionspflichtiger Jugendlicher in Deutschland Rechnung und betone zugleich „den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für unser Zusammenleben hat“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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