Auswertung digitaler Datenträger
Berlin: (hib/STO) Die Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter digitaler Datenträger im Bereich der Polizeien des Bundes und beim Zoll ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/1184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/963). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind die Ermittlungsbehörden „bedingt durch die stark wachsende Anzahl der Programme und Applikationen zum Beispiel durch die zunehmende Verbreitung und Nutzung von Smartphones“ mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Grundsätzlich seien die Sicherheitsbehörden des Bundes in der Lage, den damit verbundenen Anstieg der Datenmenge, -qualität und Komplexität der Datenstrukturen zu bewältigen. Für die Aufgabenerledigung werde bei Bedarf qualifiziertes Personal eingestellt und im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen weiter qualifiziert. Technische Komponenten werden laut Bundesregierung der technischen Entwicklung entsprechend angepasst.In einzelnen besonders umfangreichen Verfahren beziehungsweise in Fällen, in denen zwischen verschiedenen Verfahren priorisiert werden muss, kann es aus einer Reihe von Gründen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, heißt es in der Antwort weiter. Zur Frage nach der Dauer der Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger im Bundeskriminalamt (BKA) verweist die Regierung darauf, dass das BKA keine Statistiken über die Dauer der Auswertung von Datenträgern führe. Beginn und Dauer einer forensischen Untersuchung, inklusive der Vorarbeiten für die inhaltliche Datenträgerauswertung, hingen „von zahlreichen Faktoren wie zum Beispiel der Priorisierung der Aufgaben in einer Arbeitseinheit, dem Umfang und dem Volumen der sichergestellten Datenträger ab“. Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, haben im Zeitraum von 2009 bis 2013 das BKA neun Aufträge und der Zollfahndungsdienst sechs Aufträge zu digitalen Ermittlungen an Dritte vergeben. Dabei ging es den Angaben zufolge unter anderem um die Wiederherstellung von Festplatten. Ferner schreibt die Regierung, Gründe für die Beauftragung von IT-Forensik-Dienstleistungen an Dritte seien eine punktuell hohe Auslastung der polizeilichen Serviceeinheiten und die Vermeidung langer Bearbeitungszeiten für die forensische Aufbereitung sichergestellter Beweismittel.
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