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02.05.2014 Auswärtiges — Antwort — hib 221/2014

Sanktionen gegen Irans Atomprogramm

Berlin: (hib/AHE) Bei 21 von insgesamt 27 Urteilen im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen den Iran haben der Europäische Gerichtshof beziehungsweise das Gericht der Europäischen Union die Listung von Unternehmen annulliert (Stand April 2014). Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/1217) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1063) hervor. Bei den Gerichtsurteilen handele es sich um Entscheidungen zu Einzelfällen, die jeweils eine differenzierte Betrachtung erforderten. Allgemeine Schlussfolgerungen zur Vielzahl von Einzelfallentscheidungen könnten nicht gezogen werden, schreibt die Bundesregierung. Weitere 44 Klagen von zumeist iranischen Unternehmen auf Annullierung der Listung seien eingereicht worden oder würden derzeit verhandelt. Für eine weitere Lockerung beziehungsweise Aufhebungen der von den Vereinten Nationen und der EU verhängten Sanktionen „muss Iran vollständige Transparenz über sein Nuklearprogramm herstellen“ und die internationale Staatengemeinschaft davon überzeugen, „dass sein Nuklearprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient“, schreibt die Bundesregierung. Sie habe sich „mit Nachdruck“ für Sanktionen eingesetzt, „die zielgerichtet und angemessen“ sind und Auswirkungen auf die iranische Zivilbevölkerung „so gering wie möglich“ halten. Eine quantitative Analyse zur Wirkung der Sanktionen sei nur eingeschränkt möglich. Die Bundesregierung hält aber die größere Verhandlungsbereitschaft des Irans - sichtbar beim Genfer Übereinkommen vom Januar 2014 - für einen „entscheidenden Indikator für die Wirksamkeit der Sanktionen“.

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