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05.05.2014 Ausschuss für Arbeit und Soziales — hib 226/2014

Frühverrentung nein, Leistungseinbußen ja

Berlin: (hib/CHE) Das Risiko einer Frühverrentungswelle durch die geplante abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren bewertet eine Mehrheit von Sachverständigen als gering. Dies wurde in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich, in der nicht nur das Rentenpaket der Bundesregierung (18/909), sondern auch drei Anträge der Linken (18/9, 18/765, 18/767) zu den Themen Mütterrente, Erwerbsminderungsrente und Altersarmut zur Diskussion standen.Das Rentenpaket sieht umfangreiche Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vor, wie die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente), die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren, Erhöhungen bei der Erwerbsminderungsrente und der Rehabilitation. Die Fraktion Die Linke fordert unter anderem eine völlige Gleichstellung von Kindererziehungszeiten bei der Mütterrente und eine Anhebung des gesetzlichen Rentenniveaus.In der Anhörung stellte Christian Rauch für die Bundesagentur für Arbeit (BA) fest, dass weder eindeutige Hinweise für oder gegen eine solche Frühverrentungswelle existierten und das Risiko einer missbräuchlichen Ausnutzung der Rente mit 63 ehr gering sei. Zum einen würde eine vorsätzlich herbeigeführte Arbeitslosigkeit mit 61 Jahren für die Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Auch für die Arbeitgeber wäre der Verlust von erfahrenen, langjährig Beschäftigten nicht lukrativ, sagte Rauch. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gab sich überzeugt, dass es keine massenhafte Frühverrentungswelle geben wird. „Die meisten Arbeitnehmer können es sich nicht leisten, während einer Arbeitslosigkeit zwei Jahre von nur 60 Prozent ihres vorigen Einkommens zu leben“, sagte DGB-Vertreter Ingo Nürnberger. Einen Stichtag festzulegen, bis zu dem Zeiten der Arbeitslosigkeit für die erforderlichen 45 Jahre Wartezeit berücksichtigt werden, bewertete er als „nicht verfassungskonform“ und als Benachteiligung der jüngeren Generation. Gert G. Wagner, Professor für Empirische Wirtschaftsforschung und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin und Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung, betonte, die Wirkung der Rente mit 63 hänge stark von der allgemeinen Arbeitsmarktlage ab. Wenn die Prognosen zum drohenden Fachkräftemangel stimmten, dann komme es eher zu einer stärkeren Erwerbstätigkeit Älterer statt zu einer Frühverrentungswelle. Deswegen bedeute das Rentenpaket auch keine Abkehr von der Rente mit 67. Man müsse sich aber um die Erwerbstätigkeit Älterer verstärkt kümmern, zum Beispiel durch die Förderung entsprechender betrieblicher Angebote, sagte Wagner. Eckart Bomsdorf, Professor für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der Universität Köln, betonte: „Ob es zu einer Frühverrentungswelle kommen wird, wissen wir nicht. Die Berechnungen sind unterschiedlich.“ Einem Missbrauch der Rente mit 63 könne man am besten mit einer Stichtagsregelung begegnen, sagte Bomsdorf weiter. Er kritisierte, dass es keine Notwendigkeit für die Rente mit 63 gibt: „Es gibt keine Gerechtigkeitslücke, die dies notwendig macht. Die Rente mit 63 ist ein ungerechtfertigtes Privileg und widerspricht den Prinzipien der Rentenversicherung.“ Ähnlich kritisch äußerte sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Deren Vertreter, Alexander Gunkel, betonte, durch die Rente mit 63 würden „Weichen falsch gestellt“, weil sie für jene Fehlanreize biete, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten könnten. Es sei generell falsch, Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Wartezeit anzurechnen, sagte Gunkel. Einig war er sich mit einer Mehrheit der Sachverständigen darin, dass die Maßnahmen des Rentenpakets langfristig zu deutlichen Leistungsminderungen in der Rentenversicherung führen würden, weil dadurch das Rentenniveau stärker sinke als bisher geplant.

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